RECHERCHEN

 

  • Informations- und Neuheitsrecherchen:

 

  • Patentanalysen können wichtige Informationen zum technischem Know-How und zur Neuheit von Lösungen verschiedenster technischer Fachgebiete liefern. Zahlreiche Erfindungen werden nur in den Patentschriften veröffentlicht.

 

  • Verletzungsrecherchen:

 

  • Verletzungsrecherchen geben darüber Auskunft, ob ein eigenes Schutzrecht durch Lösungen Dritter verletzt wird, bzw. ob eine eigene Leistung die Rechte Dritter verletzt.

 

  • Überwachungsrecherchen:

 

  • Eigene Schutzrechte sollten laufend hinsichtlich eventueller Verletzungen durch Dritte überwacht werden. Weiterhin ist es möglich, zu überwachen, welche Schutzrechte durch Konkurrenzfirmen angemeldet werden.

 

LIZENZEN

 

Da nur der Inhaber bzw. Urheber eines Schutzrechtes bzw. einer Leistung dazu berechtigt ist, diese gewerblich zu nutzen, kann diese Nutzung Dritten durch Lizenzverträge zu entsprechenden Bedingungen eingeräumt werden.

 

Dabei unterscheidet man zwischen außschließlichen und nichtaußschließlichen Lizenzverträgen.

 

Wichtig kann es dabei auch sein, während der Verhandlungen über die Nutzung einer Leistung mit Dritten bis zum Vertragsabschluß und während der Vertrags- laufzeit (ggf. auch über diese hinaus) eine Geheinmhaltungsvereinbarung abzuschließen.